Bis 300,00 € brauchen keine qualifizierten Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden.
Hier reichen dem Finanzamt der Kontoauszug/Überweisungsbeleg oder bei Barzahlung eine einfache Quittung/Einzahlungsbeleg.
Wir stellen daher nur noch ab 300,00 € automatisch Spendenquittungen aus, wenn eine Postalische Anschrift im Verwendungszweck benannt ist.
Mit einem Smartphone können Sie
den obigen QR-Code anvisieren.
Sie erhalten damit ganz bequem den
direkten Sprung auf diese Webseite.